Was passiert, wenn keine Genehmigung für die Pergola vorliegt?
Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung oder wurden Vorschriften zu Denkmalschutz, Naturschutz und Brandschutz missachtet, können die Folgen äußert ärgerlich sein. Das zuständige Bauamt kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen und ein Bußgeld verordnen.
Sogenannte Schwarzbauten können zwar nach einer Frist verjähren, der Bau wird dadurch jedoch nicht rechtmäßig und bleibt ohne Bestandsrecht. Theoretisch kann es also noch Jahre später zu Problemen aufgrund einer fehlenden Genehmigung kommen.
Wer ohne Bauanzeige oder Baugenehmigung bereits gebaut hat, wird verpflichtet ein Bußgeld zu zahlen und die Pergola im schlimmsten Fall auf eigene Kosten wieder abzubauen. Um einen Baustopp oder ein Gerichtsverfahren aufgrund der fehlenden Baubewilligung zu vermeiden, sollte das Bauvorhaben unbedingt vorher beim Bauamt oder beim Magistrat angemeldet werden.
Ist eine nachträgliche Genehmigung für eine Pergola möglich?
Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.
Wo kein Ankläger, da kein Richter?
Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das große Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in Österreich täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.
Baugenehmigung einholen und in Ruhe den Garten verschönern
Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Bei der Planung schon das Bauamt abgeklappert zu haben, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.