So prüft man die Baugenehmigung einer Pergola
Da Pergolen als Anbau am Haus meist genehmigt werden müssen, kann zunächst versucht werden, Informationen auf inoffiziellen Kanälen einzuholen. Manche Kommunen stellen entsprechende Auskünfte als Richtlinien für Bürger im Internet zur Verfügung. Auch eine Mail, ein Brief oder ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung kann bereits helfen, um herauszufinden, ob eine Genehmigung überhaupt nötig ist.
Welche Kriterien machen eine Genehmigung nötig?
Das kommt immer auf die jeweilige Kommune an. Einige Kriterien können aber zur Orientierung hilfreich sein. Dazu gehören:
- Wie groß ist die Pergola?
- Ist sie fest im Boden verankert?
- Ist sie freistehend oder als Anbau vorgesehen?
- Verfügt sie über eine Überdachung?
- Dient sie dem Aufenthalt oder ist sie nur Zierde?
Größe, Verankerung, Verwendungszweck und Typ können beeinflussen, ob beispielsweise für eine Pergolamarkise eine Baugenehmigung nötig ist. Beeinflusst die Pergola als Anbau die Statik des Hauses, ist diese meist genehmigungspflichtig. Um dies zu klären, sollte im Vorfeld immer eine Prüfung stattfinden.
Die Pergola im Baurecht – wichtige Grundregeln
Jedes Bundesland und jede Gemeinde stellt seine eigenen Regeln im Baurecht – ob eine Baubewilligung für eine Pergola nötig ist, hängt also von ihrem Standort ab. Während eine Pergola laut Bundesland durchaus genehmigungsfrei sein kann, kann Ihre Gemeinde dennoch eine Baugenehmigung von Ihnen anfordern, z. B. wenn diese eine gewisse Fläche überschreitet. Fragen Sie deshalb immer zuvor beim zuständigen Bauamt oder Magistrat nach, welche Vorgaben für Ihre Gemeinde geltend sind.
Was passiert, wenn keine Genehmigung für die Pergola vorliegt?
Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung allerdings, können die Folgen äußert ärgerlich sein. Das zuständige Bauamt kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen.
In der Regel muss ein schriftliches Bauansuchen bzw. eine Bauanzeige bei der zuständigen Behörde gestellt werden, um eine Genehmigung für den Bau zu erhalten.
Wer ohne Bauanzeige oder Baugenehmigung bereits gebaut hat, wird verpflichtet ein Bußgeld zu zahlen und die Pergola im schlimmsten Fall auf eigene Kosten wieder abzubauen. Um einen Baustopp oder ein Gerichtsverfahren aufgrund der fehlenden Baubewilligung zu vermeiden, sollte das Bauvorhaben unbedingt vorher beim Bauamt oder beim Magistrat angemeldet werden.
Ist eine nachträgliche Genehmigung für eine Pergola möglich?
Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.
Wo kein Ankläger, da kein Richter?
Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das große Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in Österreich täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.
Baugenehmigung einholen und in Ruhe den Garten verschönern
Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Bei der Planung schon das Bauamt abgeklappert zu haben, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.