Wie hoch ist die Förderung?
Die Landesförderung fördert Maßnahmen einer Altbausanierung, die den Schall-, Wärme-, und Feuchtigkeitsschutz eines Wohnhauses erhöhen oder zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauchs führen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen wie die Dämmung am Dach und der obersten Geschoßdecke, an der Kellerdecke, an den Außenwänden, sowie an Fenstern und Türen, sofern diese zu einer thermischen Verbesserung des Gebäudes führen. Das Gebäude darf mindestens fünf Jahre alt sein.
Die Fenster-Förderung in Salzburg besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der einen Anteil der förderbaren Sanierungskosten ausmacht. Welche Förderstufe erreicht wird, hängt davon ab, wie energieeffizient das Bestandsgebäude ist und ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen einen Energieausweis benötigen.
Der Sanierungszuschuss ist folgendermaßen aus dem Grundbetrag und Zuschlägen zusammengesetzt:
- 15 Prozent Förderzuschuss wenn der Planungsenergieausweis nach den Sanierungsarbeiten eingereicht und geprüft wurde (mit Energieausweis)
- 20 Prozent Förderzuschuss für nicht energieeffiziente Bestandsbauten (mit oder ohne Energieausweis)
- 30 Prozent Förderzuschuss für energieeffiziente Bestandsbauten (mit oder ohne Energieausweis)
- Zuschläge plus 0,5 Prozent je Punkt für eine erhöhte Gesamtenergieeffizienz und eine ökologische Baustoffwahl
Bei jeder Einzelmaßnahme muss sich mindestens ein Zuschuss-Betrag von 250 Euro ergeben, damit die geplante Sanierungsmaßnahme für den Wohnbau förderungsfähig ist.