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Die RAL-Gütegemeinschaft

Das RAL Institut – oder Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. – wurde bereits im Jahr 1925 gegründet und definiert höchste Qualitätsstandards. Zu diesem Zweck wurden Gütezeichen entwickelt, die auf Antrag und nach Prüfung an Unternehmen vergeben werden, die damit einer sog. Gütegemeinschaft angehören.

Diese Kennzeichnung ist inzwischen weltweit als Qualitätsnachweis anerkannt. Mitgliedsunternehmen einer RAL-Gütegemeinschaft werden mit dem Recht ausgestattet, für ihre Produktgruppe oder Dienstleistungskategorie selbstständig Gütezeichen vergeben zu dürfen. Das Institut fungiert als Dachorganisation der Gütegemeinschaften.

Die Gütegemeinschaft als Wächter der Qualität

Die Aufgaben einer Gütegemeinschaft sind vielfältiger Natur. Der Schutz vor Missbrauch der Gütezeichen ist nur eine davon, nimmt aber bereits einen Großteil der Arbeit in Anspruch. Des Weiteren muss auf die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen geachtet werden. Denn mit dem Führen der Gütezeichen ist auch eine besondere Verantwortung verbunden. Die Gütegemeinschaft fordert von allen Mitgliedsunternehmen einen besonders hohen Anspruch an die Qualität ihrer Produkte aber auch an die Kundenfreundlichkeit zu stellen und überprüft die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen auf einer kontinuierlichen Basis.


Die Mitgliedschaft ist kein Freibrief

Qualitätssicherung funktioniert nicht ohne Entwicklung! Unternehmen, die einmal das RAL-Gütezeichen erworben haben, können sich nicht auf diesem Erfolg ausruhen.

Aufgrund der hohen Anforderungen an Qualität und Engagement kann das Gütezeichen jederzeit wieder entzogen werden, wenn z.B. neue und vorteilhafte technische Entwicklungen in einer Produktkategorie erarbeitet wurden und diese im Herstellungsprozess nicht berücksichtig werden.

Um Informationen über die Prozesse zu erhalten, müssen strikte innerbetriebliche Prüfverfahren eingehalten werden. Mitglieder einer Gütegemeinschaft müssen also beständig arbeiten, um die einmal erreichten Qualitätsanforderungen nicht nur zu halten, sondern stetig zu verbessern und auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklung zu halten.

Beinahe jede erdenkliche Produkt- und Dienstleistungskategorie ist von einer entsprechenden Gütegemeinschaft abgedeckt.

itf Fürstenfeld

Dies schließt Hersteller von Fenstern und Türen ebenso ein, wie Hotels, Baumpflege, Brandschutz oder auch die Produktion von Möbeln.

Die Etikettierung verspricht den Kunden so ein hohes Maß an Qualität und steht für zeitgemäße, hochentwickelte Technik.


RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren

Im Jahre 1963 gründeten sieben Fensterhersteller den Arbeitskreis Holzfenster. Zielsetzung war es dabei, eine Qualitätsverbesserung der Produkte zu erreichen und die qualitativen Anforderungen einzuhalten. Nach der Gründung des Arbeitskreises Holzfenster wurden die Vorläufer der Gütegemeinschaften etabliert: Im Jahre 1964 die Gütegemeinschaft Holzfenster Innsbruck und 1966 die Gütegemeinschaft Aluminiumfenster und -fassaden Ansfelden. Auf Initiative dieser Fensterhersteller wurde im Jahre 1966 ebenfalls das Institut für Fenstertechnik e.V. Fürstenfeld gegründet. Mit dem Institut für Fenstertechnik beabsichtigte man sowohl eine Zentralstelle für die technische Entwicklung der Fenster zu schaffen, als auch ein neutrales Prüfinstitut zu etablieren. Bei der Suche nach einer geeigneten Kontrollinstanz entschied man sich für den RAL als anerkanntes System für Qualitätsüberwachung.  Mit dem Ziel, die Qualitätssicherung und die Verbandsarbeit miteinander zu verknüpfen wurden dann im Jahre 1969 die RAL-Gütegemeinschaften Fenster gegründet. Diese Konstruktion hatte durch kartellrechtliche Bedenken nicht lange Bestand. 1973 erfolgte daher die vereinsrechtliche Trennung in die drei RAL-Gütegemeinschaften und den Wirtschaftsverband der Deutschen Fenster- und Fassadenhersteller. Die Gründung der Gütegemeinschaft Kunststofffenster erfolgte im Jahr 1971.Dabei überprüft das Institut für Fenstertechnik Fürstenfeld die Konstruktion, die Fertigung und die Montage der Fenster und Türen im Auftrag der RAL-Gütegemeinschaften. Ein innerbetriebliches Überwachungssystem verpflichtet die Mitgliedsbetriebe zur absoluten Qualitätsfertigung, vom Prüfinstitut ständig kontrolliert. Nur diese Voraussetzungen berechtigen die Betriebe zur Kennzeichnung ihrer Produkte mit dem RAL-Gütezeichen. Heute sind den RAL-Gütegemeinschaften Fenster- und Haustüren bundesweit rund 500 Mitgliedsbetriebe angeschlossen.


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